Maskenpflicht auf dem Carlsplatz ab 27. April 2020
Liebe Kunden*innen, ab Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken.
Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich diese Regelung bis auf weiteres auch für den Besuch von Wochenmärkten gilt! Bitte beachten Sie also bei Ihrem kommenden Besuch auf dem Carlsplatz eine textile Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen.
Wir bedanken uns bei Ihnen im Voraus für eine konsequente Einhaltung! Unsere Händler*innen freuen sich auf Ihren Besuch!